Adolf Conrad Cord v. Restorff (1799-1843) Drei Versionen eines Stichs aus der Zeit Adolf v. R.  1799-1843
gemalt ca. 1967
 
 
Elisabeth v. Restorff, geb. Schuback
Original bei Frank in HH
Elisabeth v. Restorff, geb. Schuback
Original bei Wulf in M
Elisabeth Schuback
(ohne Datum)
 
   
Elisabeth v. Restorff, geb. Schuback
(ohne Datum)
Elisabeth v. Restorff, geb. Schuback (1804-1880) Elisabeth Schuback  (mittig)
mit ihrer Schwester Amanda und rechts ihre Cousine Nina v. Pechlin
 
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Auszug aus der Familiengeschichte von Hans Friedrich v. Restorff  

Radegast war bis 1836 verpachtet an einen Herrn Berkholz. Im Jahr 1836 übernahm Radegast mit Steinhagen Adolf, Conrad, Cord v. R., geb. Rakow 26. 12. 1799, von seiner Mutter. Er war bis dahin im Großherzoglichen Verwaltungsdienst als Zweiter Beamter in Ribnitz tätig. Ein Schlagfluß machte seinem Leben frühzeitig am 20. 9. 1843 in Radegast ein Ende. Verheiratet war er am 13. 9. 1827 in Hamburg mit Elisabeth, Wilhelmine Schuback, geb. 9. 10. 1804 in Hamburg, gest. Braunschweig 1. 11. 1880. Sie war die Tochter des Johannes Schuback, Kaufmann und Portugiesischer Generalconsul in Hamburg, getauft 20. 5. 1766 in Hamburg, verh. am 26. 6. 1802 in Uetersen mit Dorothea, Charlotte Freiin von Pechlin, geb. 18. 6. 1772 in Kiel, gest. 15. 6. 1856 in Rostock, Tochter des russischen Minister=Residenten von Pechlin in Kiel und der Elisabeth, Henriette Friccius-Schilden.

Johannes Schuback, einer der großen Hamburger Handelsherren, kaufte 1804 das Gut Witmold in Holstein bei Ploen gelegen, wo Elisabeth Schuback eine glückliche Kindheit verlebte und wo ihre Eltern meist wohnten. Dort und in Hamburg in einem großen, reichen Hause erzogen, lebte sie mit ihrem Mann in der kleinen Stadt Ribnitz, wo Adolf v.R. 2ter Beamter war. Trotzdem sie verwöhnt war durch die Verhältnisse der Eltern, durch Umgang und durch schöne Reisen, fand sie sich rasch in die einfachen Verhältnisse der kleinen Stadt und später, seit 1836, in die ländlichen von Radegast, wo sie - früh verwitwet - während der Vormundschaft ihre minderjährigen Kinder vorbildlich erzog.

 

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